Ticket-Infos zum Heimspiel gegen Köln
Die neue Corona-Verordnung des Landes erlaubt die Zulassung von bis zu 6.000 Fans. Ab sofort läuft der freie Vorverkauf für das Drittliga-Heimspiel unserer U23 gegen Viktoria Köln (25. Spieltag | Fr., 04.02., 19 Uhr). Es gilt die 2G-Plus-Regelung und eine permanente FFP2-Maskenpflicht.
Maximal sind vier Karten pro Person verfügbar. Der Versand der Tickets erfolgt ausschließlich per E-Mail als Print@Home-Tickets zum eigenständigen Ausdruck. Ein Einlass über das Smartphone ist nicht möglich. Eine Tageskasse vor Ort wird es erneut nicht geben.
Zur Auswahl stehen Sitzplätze auf der Haupttribüne und Stehplätze auf der Nordtribüne. Rollstuhlfahrer/innen können Tickets für sich und eine Begleitperson für 5 Euro auf der Südtribüne erwerben.
Damit Sie sich selbst und andere Stadionbesucher/innen schützen, bitten wir Sie, die Hygiene- und Verhaltensregeln zu respektieren und umzusetzen. Bis auf Weiteres haben ausschließlich Menschen Zutritt zu den Spielen im Dreisamstadion, die entweder gegen das Corona-Virus geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind (Positiver Test innerhalb der vergangenen sechs Monate, das Testergebnis muss mindestens 28 Tage zurückliegen). Zusätzlich muss ein negatives Schnelltest- (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Testergebnis (nicht älter als 48 Stunden) vorgelegt werden. Besucherinnen und Besucher müssen somit
- entweder vollständig gegen das Corona-Virus geimpft oder
- von einer Covid-19-Erkrankung genesen sein (positiver Test innerhalb der vergangenen drei Monate, das Testergebnis muss mindestens 28 Tage zurückliegen)
PLUS
- zusätzlich einen negativen Schnelltest- (nicht älter als 24 Stunden, gerechnet vom Veranstaltungsende) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden, gerechnet vom Veranstaltungsende) vorlegen.
WICHTIG: Für das Spiel am Freitag um 19 Uhr darf ein Antigen-Schnelltest frühestens am Donnerstag ab 21 Uhr und ein PCR-Test frühestens am Mittwoch ab 21 Uhr durchgeführt werden, damit er am Spieltag anerkannt wird.
- Bitte beachten Sie, dass Impfnachweise nur noch in digitaler Form gültig sind und
- führen Sie zudem einen Personalausweis, Reisepass, Kinder- bzw. Schüler-/innenausweis oder Führerschein mit, den Sie bei Aufforderung durch das Sicherheits- und/oder Ordnungspersonal vorzeigen können.
Ausnahmen gelten in Baden-Württemberg bei Anwendung der 2G-Plus-Regelung für folgende Personengruppen:
Kein Antigen-Test erforderlich bei:
- Personen, die eine Boosterimpfung erhalten haben
- Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als drei Monate vergangen sind.
- Genesene, deren Infektion nachweislich maximal drei Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion erforderlich).
- Genesene Personen, deren anschließende Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
- Schülerinnen und Schülern (unabhängig vom Alter) gegen Vorlage eines Kinder- oder Schüler-/innenausweises
Antigen-Test erforderlich bei:
- Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können
- zusätzlich ärztlicher Nachweis erforderlich - Personen, für die es keine Impfempfehlung der STIKO gibt
- zusätzlich ärztlicher Nachweis erforderlich
Mitnahme von Kindern bis 6 Jahre:
Im Sonderspielbetrieb können Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres keinen kostenlosen Zutritt zur Veranstaltung erhalten, es muss ein eigenständiges Ticket erworben werden. Wir bitten um Verständnis.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe, wir freuen uns auf Ihren Besuch!

