Das Kinder- und Jugendschutz-Konzept des Sport-Club Freiburg e.V. gilt für alle Kinder und Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie für alle Schutzbefohlenen ab 18 Jahren, die im Verein oder in den Angeboten des Vereins aktiv sind.
Der SC Freiburg ist sich seiner großen gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und verpflichtet sich, die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu achten, zu stärken und zu schützen sowie in Konfliktsituationen einen respektvollen und wertschätzenden Umgang mit und zwischen Kindern und Jugendlichen zu fördern.
Das Kinder- und Jugendschutzkonzept soll daher insbesondere dazu beitragen, Kinder- und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und Entfaltung zu stärken, Kinderrechte aktiv zu fördern und den Verein zu einem Schutzraum zu machen.
„Für Kinder und Jugendliche ist es wichtig, dass sie in ihrer Entwicklung unterstützt werden und man sie mit größtem Respekt behandelt“, sagt Ally Gudorf, Spielerin im Frauen-Team des SC Freiburg und dort Botschafterin des Kinder- und Jugendschutzkonzepts. „Kinder und Jugendliche brauchen auch im Sport ein Umfeld, das sie stark macht“, ergänzt Nicolas Höfler, Profi beim SC Freiburg und Botschafter für das Thema Kinder- und Jugendschutz.
Die Aufgaben der Kinder- und Jugendschutzbeauftragten sind:
Sie bilden das „Kinder- und Jugendschutz Team“ beim SCF und sind jeweils auf unterschiedliche Bereiche spezialisiert.
Das Team ist unter: kinderschutz@scfreiburg.com erreichbar.
Freiburger Fußballschule:
Markus Kiefer (Internat, Jugendmannschaften)
Tel: +49 761 38551-649
Frauen- und Mädchenabteilung:
Annika Miller (Bereich Frauen- und Mädchenfußball)
Tel: +49 761 38551-0
Team Nachhaltigkeit:
Niklas Ziegler (Kita, Grundschule, Verein)
Tel: +49 761 38551-643
Dorinja Weizel (Spieltag, Veranstaltungen, Geschäftsstelle)
Tel: +49 761 38551-260
Ombudsstelle des SC Freiburg:
Plan A – Kanzlei für Strafrecht
Klever Straße 88
40477 Düsseldorf
Telefon: 02 11 / 54 28 24 0
E-Mail: info@kanzlei-plan-a.de
Weitere Informationen gibt es hier.
Wendepunkt e.V. (Fachstelle gegen sexuellen Missbrauch an Jungen und Mädchen)
Talstraße 4, 79102 Freiburg
Telefon: 0761 / 707 11 91
E-Mail: info@wendepunkt-freiburg.de
Kindernothilfe e.V.
Düsseldorfer Landstraße 180, 47249 Duisburg
Telefon: 02 03 / 77 89 10 9
E-Mail: info@kindernothilfe.de
Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Freiburg
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Europaplatz 1, 79098 Freiburg
Telefon: 07 61 – 20 18 31 0
E-Mail: aki@stadt.freiburg.de
Südbadischer Fußballverband e.V.
Schwarzwaldstraße 185a, 79117 Freiburg
Telefon: 07 61 / 28 26 93 1
E-Mail: info@sbfv.de
Badische Sportjugend im Badischen Sportbund Freiburg e.V
Wirthstr. 7 | 79110 Freiburg
Tel: +49761 15246-37
Email: drayer@bsj-freiburg.de
Wildwasser e.V.
Basler Straße 8, 79100 Freiburg
Telefon: 07 61 / 33 64 5
E-Mail: info@wildwasser-freiburg.de
Zur Online-Beratung geht es hier.
Der SC Freiburg unterstützt gemeinsam mit der Badischen Sportjugend im Badischen Sportbund Freiburg e. V. (bsj), Wendepunkt e.V. und der Kindernothilfe e.V. Breitensportvereine in Baden bei der Entwicklung von Kinder- und Jugendschutzkonzepten.
Im Februar 2025 starten acht Veranstaltungen für 60 ausgewählte Breitensportvereine, die ausdrücklich auch andere Sportarten neben dem Fußball miteinschließt.
Neben Präsenz-Workshops in den Räumlichkeiten des SC Freiburg werden auch Online-Formate sowie Schulungen vor Ort bei den Vereinen angeboten. Dabei werden (künftige) Kinder- und Jugendschutzbeauftragte geschult sowie ein Interventionsplan erstellt. Ebenso werden Kinder- und Jugendliche der Vereine eingebunden, um ihre Perspektive für ein vereinseigenes individuelles Schutzkonzept einzubringen.
Die Anforderungen der vermittelten Inhalte entsprechen dem „Schutzschild im und für den Sport“ der Badischen Sportjugend und enden planmäßig mit der Verleihung des Schutzschildes für jeden der teilnehmenden Vereine.
Bewerbungen sind bis zum 17. November 2024 möglich. Bitte beachten Sie, dass beim Ausfüllen des Formulars eine Positionierung (Download unten) sowie eine Gemeinnützigkeitserklärung ihres Vereins hochgeladen werden müssen.
Hier geht’s zum Bewerbungsformular
Um die Entwicklung eines Kinder- und Jugendschutzkonzeptes möglichst praktikabel für Breitensportvereine und insbesondere Ehrenamtliche zu gestalten, wurde ein Projektzeitraum von knapp eineinhalb Jahren (bis April 2026) gewählt.