Braunschweig-Infos und Meppen-Tickets
Beim Gastspiel unserer U23 in Braunschweig am Samstag (12.02., 14 Uhr) dürfen leider keine SC-Fans dabei sein. Die Entscheidung fiel am späten Freitagnachmittag. Mehr Planungssicherheit gibt's für das darauffolgende Drittliga-Heimspiel gegen den SV Meppen im Dreisamstadion (Samstag, 19.02., 14 Uhr). Der Vorverkauf läuft.
Keine Gästefans in Braunschweig erlaubt
In Braunschweig sind leider keine SC-Fans zugelassen. Am vergangenen Freitag (4.2.) hatten die niedersächsischen Fußball-Drittligisten, darunter auch unser kommender Gegner Eintracht Braunschweig einen Normenfeststellungsantrag eingereicht. Hiermit hatten die Vereine die Entscheidung des Landes Niedersachsen, die Anzahl an Zuschauerinnen und Zuschauern bei Großveranstaltungen entgegen der bundesweiten Regelung weiterhin auf 500 Personen zu beschränken, juristisch prüfen lassen. Mit Erfolg für die Gastgeber, aber leider ohne Erfolg für den Sport-Club. Die Anzahl an Besucherinnen und Besuchern wurde auf knapp 8.000 erhöht, Gästefans aber seitens des Braunschweiger Gesundheitsamtes nicht erlaubt. Begründet wurde die Entscheidung mit dem "erhöhten Verbreitungsrisiko von SARS-CoV-2 durch eine vermehrte Reisetätigkeit und der ggf. damit verbundenen stärkeren Belastung des öffentlichen Personen-Nah- und Fernverkehrs".
Vorverkauf fürs Meppen-Heimspiel läuft
Mehr Planungssicherheit haben Sie für unser nächstes Drittliga-Heimspiel: Für die Partie unserer U23 am Samstag, den 19.02. um 14 Uhr, läuft ab sofort der freie Vorverkauf. Es gilt die 2G-Plus-Regelung. Maximal sind vier Karten pro Person verfügbar. Der Versand der Tickets erfolgt ausschließlich per E-Mail als Print@Home-Tickets zum eigenständigen Ausdruck. Ein Einlass über das Smartphone ist nicht möglich. Eine Tageskasse vor Ort wird es erneut nicht geben.
Zur Auswahl stehen Sitzplätze auf der Haupttribüne und Stehplätze auf der Nordtribüne. Rollstuhlfahrer/innen können Tickets für sich und eine Begleitperson für 5 Euro auf der Südtribüne erwerben.
Damit Sie sich selbst und andere Stadionbesucher/innen schützen, bitten wir Sie, die Hygiene- und Verhaltensregeln zu respektieren und umzusetzen. Bis auf Weiteres haben ausschließlich Menschen Zutritt zu den Spielen im Dreisamstadion, die entweder gegen das Corona-Virus geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind (Positiver Test innerhalb der vergangenen sechs Monate, das Testergebnis muss mindestens 28 Tage zurückliegen). Zusätzlich muss ein negatives Schnelltest- (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Testergebnis (nicht älter als 48 Stunden) vorgelegt werden. Besucherinnen und Besucher müssen somit
- entweder vollständig gegen das Corona-Virus geimpft oder
- von einer Covid-19-Erkrankung genesen sein (positiver Test innerhalb der vergangenen drei Monate, das Testergebnis muss mindestens 28 Tage zurückliegen)
PLUS
- zusätzlich einen negativen Schnelltest- (nicht älter als 24 Stunden, gerechnet vom Veranstaltungsende) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden, gerechnet vom Veranstaltungsende) vorlegen.
WICHTIG: Für das Spiel am Samstag um 14 Uhr darf ein Antigen-Schnelltest frühestens am Freitag ab 16 Uhr und ein PCR-Test frühestens am Donnerstag ab 16 Uhr durchgeführt werden, damit er am Spieltag anerkannt wird.
- Bitte beachten Sie, dass Impfnachweise nur noch in digitaler Form gültig sind und
- führen Sie zudem einen Personalausweis, Reisepass, Kinder- bzw. Schüler-/innenausweis oder Führerschein mit, den Sie bei Aufforderung durch das Sicherheits- und/oder Ordnungspersonal vorzeigen können.
Ausnahmen gelten in Baden-Württemberg bei Anwendung der 2G-Plus-Regelung für folgende Personengruppen:
Kein Antigen-Test erforderlich bei:
- Personen, die eine Boosterimpfung erhalten haben
- Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als drei Monate vergangen sind.
- Genesene, deren Infektion nachweislich maximal drei Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion erforderlich).
- Genesene Personen, deren anschließende Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
- Schülerinnen und Schülern (unabhängig vom Alter) gegen Vorlage eines Kinder- oder Schüler-/innenausweises
Antigen-Test erforderlich bei:
- Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können
- zusätzlich ärztlicher Nachweis erforderlich - Personen, für die es keine Impfempfehlung der STIKO gibt
- zusätzlich ärztlicher Nachweis erforderlich
Mitnahme von Kindern bis 6 Jahre:
Im Sonderspielbetrieb können Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres keinen kostenlosen Zutritt zur Veranstaltung erhalten, es muss ein eigenständiges Ticket erworben werden. Wir bitten um Verständnis.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe, wir freuen uns auf Ihren Besuch!

