Am vergangenen Dienstagabend lud der Sport-Club seine Mitglieder ins Europa-Park Stadion ein, um über den Dialogprozess zum Präsidentenamt zu informieren und die gemeinsam mit Vertretenden aller am Prozess beteiligten Gruppen vorgestellten Ergebnisse zu diskutieren.
Über 200 Mitglieder waren der Einladung gefolgt, ähnlich viele verfolgten das Geschehen über den vom Verein bereitgestellten Livestream. Moderiert wurde die Veranstaltung von Dr. Antje Grobe und Maximilian Klose.
Wie die am Prozess beteiligten Personen und weitere Mitglieder auf den gesamten Dialogprozess und den Abend blicken, sehen Sie hier im Video. Weitere Informationen zum Dialogprozess, dem vorgestellten Lösungsweg und den nächsten Schritten finden Sie nachstehend.
Der Dialogprozess
Bereits im November 2024 hatte der Sport-Club darüber informiert, einen breit angelegten Dialogprozess zum Präsidentenamt mit externer Unterstützung von Dr. Antje Grobe und ihrem interdisziplinären Team von DIALOG BASIS durchzuführen.
In den vergangenen Monaten haben sich in dem mehrstufigen Dialogprozess Aufsichtsrat, Vorstand, Ehrenrat, Mitgliederinitiative, Fanbeirat und 50 zufällig ausgewählte Mitglieder in eigenen Dialogveranstaltungen mit dem Thema auseinandergesetzt. Der Fanbeirat bündelte hier bereits Vertreterinnen und Vertreter der Fangemeinschaft und Fanclubs, der Ultra-Gruppen sowie der Supporters Crew Freiburg. Durch die Einbindung der 50 zufällig Ausgewählten bekamen auch nicht organisierte Mitglieder eine Stimme und konnten an konkreten Lösungen mitarbeiten.
Die genannten Gremien und Gruppen diskutierten eingehend über Werte, ideelle Erwartungen, Aufgaben und Strukturen rund um das Präsidentenamt und den SC Freiburg und tauschten sich über notwendige Anpassungen in der Vereinssatzung aus. Mitte März 2025 wurden die Ergebnisse mit rund 20 Personen als Vertretende der jeweiligen Gruppen in einer zusammenführenden Veranstaltung diskutiert und ein gemeinsam getragener Lösungsweg entwickelt.
Es bestand große Einigkeit, dass die Herausforderungen und Probleme des Präsidentenamtes die stabilen Strukturen, die den Verein über Jahre und bis heute erfolgreich gemacht haben, nicht gefährden dürfen.
Inhaltlich wurde in allen Formaten des bisherigen Dialogprozesses die hohe Erwartungshaltung an und rund um das Präsidentenamt in vielen unterschiedlichen Facetten thematisiert. Die von dem Amt beispielsweise allzu häufig erwartete detaillierte Kenntnis des äußert komplexen operativen Geschäfts Profifußball sowie von außen zugeschriebener Entscheidungsbefugnis innerhalb des Vereins, sind in der Satzung so keinesfalls angelegt und auch nicht zu leisten.
Verschiedene Aspekte einer möglichen zukünftigen Lösung wurden anschließend bis Ende April im Rahmen einer Umfrage unter den SC-Mitgliedern abgefragt. Die rund 8.000 Rückmeldungen bekräftigten zentrale Punkte des gemeinsam entwickelten Lösungsweges.
Die Ergebnisse des Dialogprozesses
Dieser sieht vor, das bisherige Präsidentenamt sowie den Ehrenrat und damit die als bedeutsam erachteten Aufgaben beider in einem neuen Gremium unter dem Namen „Vereinsrat“ zusammenzuführen. Sowohl der Ehrenrat als auch das Amt des Präsidenten sollen durch das neue Gremium ersetzt werden und entsprechend in Zukunft wegfallen.
Zu den Aufgaben des neuen Gremiums sollen unter anderem gehören:
Die Wahl der Mitglieder des Vereinsrats, der zukünftig aus mindestens neun und maximal zwölf Mitgliedern bestehen soll, ist für die Dauer von drei Jahren geplant. Ebenso ist ein/e direkt durch die Mitgliederversammlung zu wählende/r Vorsitzende/r mit besonderen Aufgaben vorgesehen. Zu diesen gehören unter anderem die Leitung der Mitgliederversammlung, die Berichterstattung an die Mitgliederversammlung über die Aktivitäten des Vereinsrats sowie die Teilnahme auf Einladung an Sitzungen des Aufsichtsrats und des Vorstands. Ebenso wird die/der Vorsitzende auch an den Sitzungen des „Club-Fan-Dialog“-Formats, dem Fanbeirat, teilnehmen.
Aufgrund der Vielfältigkeit der Themen sind zudem zwei Stellvertretende angedacht.
Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten an den Aufsichtsrat als Wahlausschuss sollen zudem von den Mitgliedern eingereicht werden. Ausschließlich aus dem Kreis dieser Personen macht der Aufsichtsrat dann der Mitgliederversammlung Vorschläge für die Wahl des Vereinsrats. Dabei soll die Vielfalt der Mitgliedschaft angemessen berücksichtigt werden.
Für den auf der diesjährigen Mitgliederversammlung zu wählenden ersten Vereinsrat soll folgende Übergangsregelung gelten: Die Personen des bisherigen Ehrenrats gehören automatisch dem neuen Gremium an, um das Erfahrungswissen der bisherigen Ehrenratsmitglieder zu erhalten. Für vier weitere Plätze im neuen Gremium können die Mitglieder dem Aufsichtsrat als Wahlausschuss geeignete Personen vorschlagen. Des Weiteren beträgt die Amtszeit des ersten Vereinsrats zwei Jahre.
Fazit und weiteres Vorgehen
Auf dem Podium berichteten am Dienstagabend Vertretende aller am Prozess beteiligten Gremien und Gruppen ausführlich über den Dialogprozess und den gemeinsam entwickelten Lösungsweg und gingen auf die zahlreichen Wortbeiträge aus dem Publikum und dem Online-Chat ein.
Die teilnehmenden Mitglieder wurden im Laufe der Veranstaltung immer wieder aktiv eingebunden, in dem Sie über eine parallellaufende Onlineplattform Fragen stellen, Vorschläge kommentieren und an verschiedenen Live-Umfragen teilnehmen konnten.
Es wurde deutlich, dass der Prozess zur Entscheidungsfindung sowie die vorgeschlagene Lösung bei den teilnehmenden Mitgliedern auf große Zustimmung stießen. Grundsätzlich wurde positiv hervorgehoben, dass der Sport-Club einen so breit angelegten Beteiligungsprozess, den es in der Form noch nicht gegeben hat, durchführte und Mitglieder in unterschiedlicher Form beteiligte.
Gleichzeitig wiesen eine Vielzahl der Anwesenden darauf hin, dass die Einführung des Vereinsrats in der Satzung nur der erste Schritt sein wird und die große Herausforderung dann darin bestehe, die anspruchsvollen Aufgaben mit Leben zu füllen.
Der Sport-Club wird die geplante Satzungsänderung in den kommenden Wochen vorbereiten, über die dann auf der Mitgliederversammlung am 9. Oktober 2025 abgestimmt werden muss. Bereits Ende Juli werden die Mitglieder die Einladung zur Mitgliederversammlung erhalten. Dabei wird detailliert über die Inhalte der Satzungsänderung informiert und das Wahlverfahren erläutert. Damit haben die Mitglieder frühzeitig die Möglichkeit, sich umfänglich zu informieren und dem Aufsichtsrat Wahlvorschläge für die neu zu wählenden Mitglieder des Vereinsrats zu unterbreiten.