Mit einem Zwei-Stufen-Plan sollen Stabilität in der Corona-Krise gewährleistet sowie gezielte Impulse für eine erfolgreiche Zukunft des Deutschen Fußballs gesetzt werden. Mit durchschnittlich 580 Millionen Euro aus der Verwertung der deutschsprachigen Medienrechte in den kommenden beiden Spielzeiten steigt der Anteil der Gleichverteilung der Gelder in den beiden höchsten deutschen Profiligen. Außerdem legt der neue Beschluss eine höhere Gewichtung auf die Nachwuchsarbeit und berücksichtigt erstmals das Club-Interesse auf Basis von Marktforschung.
SC-Vorstand und DFL-Präsidiumsmitglied Oliver Leki äußert sich wie folgt zur beschlossenen Verteilung der Medienerlöse für die Spielzeiten 2021/22 bis 2024/25:
"Die Clubs der Bundesliga und der 2. Bundesliga befinden sich gegenwärtig in einer sehr angespannten wirtschaftlichen Situation. Es kommt hinzu, dass die Medienerlöse aus der nationalen Vermarktung in der Saison 2021/22 um circa 200 Millionen Euro niedriger ausfallen werden als in der laufenden Saison. Dies wird alle Clubs weiter erheblich belasten.
Der Verteilerschlüssel muss diese Situation berücksichtigen und stabilisierend für die gesamte Liga wirken. Dennoch sind notwendige Veränderungen hin zu einer ausgewogeneren Verteilung vorgenommen beziehungsweise eingeleitet worden. So sind zum Beispiel die Erhöhung des Anteils der Gleichverteilung und die Stärkung der Nachwuchssäule inhaltlich allesamt richtige Schritte, die auch die Spreizung reduzieren werden.
Bedauerlich ist aus meiner Sicht, dass die Einführung eines Effizienz-Kriteriums, das den sportlichen Erfolg im Verhältnis zum wirtschaftlichen Einsatz belohnt und damit einen Anreiz für nachhaltiges Wirtschaften setzt, keinen Eingang in die Verteilung gefunden hat. Ich habe mich sehr dafür eingesetzt.
Insgesamt sind die Gespräche im Präsidium in einem konstruktiven Rahmen verlaufen, auch wenn es naturgemäß in Teilen sehr unterschiedliche Auffassungen gab."
Die Pressemitteilung der Deutschen Fußball Liga (DFL) vom 07. Dezember 2020 im Wortlaut:
Das Präsidium der DFL Deutsche Fußball Liga hat wie geplant noch vor Jahresende einen Beschluss zur Verteilung der Medienerlöse für die Spielzeiten 2021/22 bis 2024/25 gefasst. Nach intensiven Diskussionen in sieben Arbeitssitzungen wurde trotz teilweise unterschiedlicher Auffassungen in bestimmten Bereichen eine Lösung erzielt, die ohne Gegenstimme beschlossen wurde. Vor dem Hintergrund von Mindereinnahmen in der Vermarktung der deutschsprachigen Medienrechte, einer Konsolidierungsphase der internationalen Märkte und erheblichen Erlösausfällen der Clubs aufgrund der Corona-Pandemie zielt die künftige Verteilungssystematik vor allem darauf ab, in Zeiten einer beispiellosen Krise Stabilität zu gewährleisten und unter Berücksichtigung des Solidaritätsgedankens zukunftsgerichtete Impulse zu setzen.
Der entsprechende Beschluss wurde den Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga am heutigen Montag im Rahmen einer virtuellen Mitgliederversammlung vorgestellt.
Mit Blick auf die Verteilung der Erlöse aus der Vergabe der deutschsprachigen Medienrechte (zwischen 2021/22 und 2024/25 im Schnitt 1,1 Milliarden Euro pro Saison) hat sich das DFL-Präsidium auf einen dynamischen Zwei-Stufen-Plan basierend auf vier Säulen geeinigt: „Gleichverteilung“, „Leistung“, „Nachwuchs“ und „Interesse“. Dabei ist insbesondere hervorzuheben:
- In den ersten beiden Jahren der kommenden Rechteperiode wird es eine höhere Gewichtung der Stabilität gegenüber variablen Faktoren geben. Dieses Vorgehen bietet den Clubs Planungssicherheit, folgt einerseits dem steigenden Verlauf der Medieneinnahmen in der kommenden Rechteperiode und trägt andererseits den Effekten der Corona-Pandemie Rechnung. In den ersten beiden Jahren werden daher – im Vergleich dazu, wie es sich bei einer Verteilung nach der aktuellen Systematik verhalten würde – insgesamt zusätzlich etwa 75 Millionen Euro gleich verteilt. Dies bedeutet 2021/22 und 2022/23 eine Gleichverteilung von durchschnittlich etwa 580 Millionen Euro pro Saison und entspricht einem Anteil von 53 Prozent pro Saison an den Gesamteinnahmen aus der Verwertung der deutschsprachigen Medienrechte. Anhand der gewählten Verteilungssystematik wissen die Clubs damit bereits vor dem jeweiligen Start der nächsten beiden Spielzeiten, dass ihnen anteilig zusätzliches Geld garantiert zur Verfügung steht. Aus der relativen Erhöhung der Gleichverteilung resultiert auch eine geringere Spreizung innerhalb der Ligen, die sich angesichts der variablen Anteile und der unklaren Liga-Zusammensetzung im Vorhinein nicht exakt bestimmen lässt.
- Gleichzeitig richtet sich der Blick jedoch auch in den ersten beiden Jahren der kommenden Rechteperiode bereits in die Zukunft: unter anderem durch die neben der weiterhin bestehenden Säule „Leistung“ künftig umfassendere Honorierung der Nachwuchsarbeit und die erstmalige Berücksichtigung von Club-Interesse auf Basis von Marktforschung.
- In der zweiten Stufe des kommenden Modells werden die Säulen „Nachwuchs“ und „Interesse“ in den Saisons 2023/24 und 2024/25 weiter verstärkt – auch vor dem Hintergrund, dass für diese beiden Jahre im Vergleich zu den Spielzeiten 2021/22 und 2022/23 insgesamt etwa 180 Millionen Euro zusätzlich aus der Vermarktung der deutschsprachigen Medienrechte zur Verfügung stehen.
- Der Aspekt Nachwuchsförderung wird höher gewichtet – erstmals wird dabei nicht nur Einsatzzeit für junge Talente, sondern auch deren Ausbildung honoriert. In den Saisons 2023/24 und 2024/25 entfallen im Schnitt 47,5 Millionen Euro auf die Nachwuchsarbeit. Zum Vergleich: Nach der aktuellen Systematik für die Saisons 2017/18 bis 2020/21 sind es im Schnitt 23 Millionen Euro pro Saison.
- Auf das über Marktforschung der renommierten Allensbacher Markt- und Werbeträgeranalyse (AWA) ermittelte Kriterium „Interesse“ entfallen in den ersten beiden Jahren 2 Prozent (etwa 22 Millionen Euro pro Saison) der Einnahmen, in den letzten beiden Jahren sind es 3 Prozent (etwa 36 Millionen Euro pro Saison). Damit wird das Bemühen der Clubs mit Blick auf eine möglichst hohe gesellschaftliche Relevanz – auch im Sinne der Medienpartner – unterstützt.
- Für die Saison 2024/25 ist ein strategischer Rückbehalt von zehn Millionen Euro vorgesehen, über dessen Verwendung das DFL-Präsidium zu gegebener Zeit entscheiden wird.
Im Rahmen des Vier-Säulen-Modells gestaltet sich die Verteilung der Erlöse aus der Verwertung der deutschsprachigen Medienrechte im Einzelnen wie folgt:
- Säule 1 („Gleichverteilung“) umfasst 2021/22 und 2022/23 jeweils 53 Prozent der Erlöse, 2023/24 und 2024/25 sind es jeweils 50 Prozent. In der Saison 2021/22 wird der Gesamtbetrag dieser Säule bei 569 Millionen Euro liegen, in der Saison 2024/25 werden es 604 Millionen Euro sein. Dabei erhalten die Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga innerhalb der Ligen jeweils denselben Betrag. In der Bundesliga bedeutet das in der kommenden Rechteperiode eine Gleichverteilung von durchschnittlich 460 Millionen Euro pro Spielzeit, in der 2. Bundesliga sind es etwa 128 Millionen Euro.
- Säule 2 („Leistung“) umfasst 42 Prozent (2021/22 und 2022/23) beziehungsweise 43 Prozent (2023/24 und 2024/25) der Erlöse. Dabei gibt es sowohl für die Clubs der Bundesliga als auch für die Clubs der 2. Bundesliga eine getrennte Fünf-Jahres-Wertung, bei der wie gehabt die vergangenen fünf Spielzeiten gewertet werden (im Verhältnis 5:4:3:2:1, beginnend mit der zuletzt gespielten Saison). Darauf entfallen 24,5 Prozent (2021/22 und 2022/23) beziehungsweise 23 Prozent (2023/24 und 2024/25) der Erlöse aus dieser Säule, die im Verhältnis von etwa 81:19 Prozent zwischen Bundesliga und 2. Bundesliga aufgeteilt werden. Weitere 17 Prozent (2021/22 und 2022/23) beziehungsweise 19 Prozent (2023/24 und 2024/25) entfallen auf eine nach derselben Gewichtung errechnete, aber durchgängige Fünf-Jahres-Wertung aller 36 Clubs. Die restlichen 0,5 Prozent (2021/22 und 2022/23) beziehungsweise 1 Prozent (2023/24 und 2024/25) entfallen auf eine durchgängige Zehn-Jahres-Wertung aller 36 Clubs, bei der alle Spielzeiten (beginnend mit der zuletzt gespielten) gleich gewichtet werden. Da die Höhe der Auszahlung aus Säule 1 und Säule 2 bereits vor dem Start einer Saison feststeht, haben die Clubs zu diesem Zeitpunkt Planungssicherheit mit Blick auf 95 Prozent (2021/22 und 2022/23) beziehungsweise 93 Prozent (2023/24 und 2024/25) ihrer Einnahmen aus der DFL-Zentralvermarktung der deutschsprachigen Medienrechte.
- Säule 3 („Nachwuchs“) umfasst 3 Prozent (2021/22 und 2022/23) beziehungsweise 4 Prozent (2023/24 und 2024/25) der Erlöse und gliedert sich in zwei Bereiche:
- Zwei Drittel entfallen auf Einsatzminuten für junge Talente. Die Verteilung dieses Anteils erfolgt proportional zu den Einsatzminuten in Deutschland verbandsausgebildeter U23-Spieler im Local-Player-Status in der jeweils aktuellen Saison. Berücksichtigung finden alle Begegnungen einschließlich der Saison des 23. Lebensjahres (exklusive Relegation und Nachspielzeiten). Ausländische Spieler müssen vor Vollendung des 15. Lebensjahres bei einem im Bereich des DFB befindlichen Club registriert sein. Die Ausschüttung erfolgt in zwei Teilen (jeweils 50 Prozent der Gesamtsumme) nach Hin- und Rückrunde einer Saison.
- Das weitere Drittel entfällt auf die Ausbildung der eingesetzten jungen Spieler. Der betrachtete Zeitraum beginnt mit der Spielzeit des 12. Lebensjahres. Die jeweils aktuelle Saison wird nicht einbezogen, da diese bereits über den Einsatz eines Spielers honoriert wird. Nur die jeweils aktuellen 36 Proficlubs und deren Anteil an der Ausbildung werden berücksichtigt. Die Erlöse werden proportional zum pro Club ermittelten Gesamtausbildungszeitraum aller eingesetzter U23-Local-Player, gewichtet nach den Einsatzminuten in der aktuellen Saison, ausgeschüttet. Die Ausschüttung erfolgt gesamthaft nach Ablauf einer Spielzeit. Die Ausbildungshonorierung für Clubs ab der 3. Liga gemäß Anhang III zur Lizenzordnung Spieler (LOS) bleibt unberührt von dieser Neuerung.
- Säule 4 („Interesse“) umfasst 2 Prozent (2021/22 und 2022/23) beziehungsweise 3 Prozent (2023/24 und 2024/25) der Erlöse, die proportional gemäß dem Interesse an den Clubs auf Basis der Allensbacher Markt- und Werbeträgeranalyse verteilt werden. Die AWA fragt hierfür das Interesse an den Clubs der Bundesliga und der 2. Bundesliga (und der 3. Liga, um Aufsteiger in die 2. Bundesliga in der Wertung berücksichtigen zu können) unter der deutschsprachigen Bevölkerung ab 14 Jahren mittels einer repräsentativen Stichprobe auf Basis von rund 23.000 befragten Personen ab. Die Ausschüttung der entsprechenden Erlöse erfolgt gesamthaft nach Ablauf einer Spielzeit. Die Verteilung erfolgt anhand des Gesamtinteresses am jeweiligen Club.
Internationale Erlöse: Steigerung des Sockelbetrags – Prozentuale Beteiligung der 2. Bundesliga
Im Bereich der internationalen Erlöse (2021/22 nach aktuellem Stand voraussichtlich etwa 180 Millionen Euro) gelten bei der neuen Verteilungssystematik ebenfalls die Prämissen Stabilität und Solidarität. Auch hier steigt der Anteil der Gleichverteilung: 35 Prozent der Erlöse werden künftig als Sockelbetrag gleichmäßig an alle 18 Clubs der Bundesliga ausgeschüttet. Weitere 50 Prozent werden anhand einer Fünf-Jahres-Wertung mit Blick auf das internationale Abschneiden ausgekehrt. Dabei erfolgt die Verteilung proportional zu den in dieser Wertung erzielten Punkten. Verzichtet wird bei dieser Säule künftig auf Boni für teilnehmende Clubs nach Erreichen späterer Runden der internationalen Club-Wettbewerbe. Die weiteren 15 Prozent werden für die Teilnahme an UEFA-Clubwettbewerben in den vergangenen zehn Jahren ausgeschüttet, wobei jede Teilnahme einen Punkt bedeutet – die Auskehrung erfolgt proportional zur Anzahl der erzielten Punkte. Hierbei ist künftig auch entscheidend, dass mindestens die Gruppenphase eines Wettbewerbs erreicht wird – Qualifikationsspiele werden nicht länger berücksichtigt.
Bevor die Clubs der Bundesliga zum Zuge kommen, wird die 2. Bundesliga in den kommenden vier Jahren mit einem festen Satz an den internationalen Erlösen beteiligt: 2021/22 und 2022/23 mit jeweils 4 Prozent, 2023/24 und 2024/25 mit jeweils 3 Prozent. Dieser Verlauf berücksichtigt vor allem die kurzfristig aus der Corona-Pandemie resultierenden Effekte. Erst nach Abzug dieses Anteils erfolgt die Ausschüttung an die Bundesliga-Clubs nach den dargelegten Kriterien.