Neues Gremium: Vereinsrat

Seit der Mitgliederversammlung 2025 gibt es innerhalb des SC Freiburg mit dem Vereinsrat ein neues Gremium. Vorausgegangen war ein umfangreicher zehnmonatiger Mitgliederdialogprozess und in dessen Folge eine Satzungsänderung, für welche die Mitgliedergliederversammlung am 9. Oktober 2025 mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit (87 Prozent) stimmte.

Mit der Satzungsänderung ging einher, dass sowohl der Ehrenrat als auch das Präsidentschaftsamt durch das neue Gremium ersetzt und die bisherigen Aufgaben der beiden Organe im neuen Vereinsrat zusammengeführt wurden.

Die Mitglieder des Vereinsrats handeln auf Grundlage der am 9. Oktober 2025 verabschiedeten Satzung des SC Freiburg (insbesondere § 12 Vereinsrat).

Kontakt zum Vereinsrat

Die Mitglieder des Vereinsrats sind über die zentrale E-Mail-Adresse vereinsrat@scfreiburg.com erreichbar.  Zudem besteht die Möglichkeit zum persönlichen Austausch bei verschiedenen Veranstaltungen.

Bei Heimspielen im Europa-Park-Stadion sind Mitglieder des Vereinsrats eine Stunde vor Anpfiff im Stadionumlauf unterwegs.

Mitglieder des Vereinsrats

Der Vereinsrat setzt sich aus bis zu zwölf Mitgliedern zusammen, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden:

  • Günter Drescher
  • Lea Ehinger
  • Fabian Freiseis
  • Gabi Furtwängler
  • Markus Knobloch (Stellvertretender Vorsitzender)
  • Udo Lay
  • Ilona Nann
  • Stefanie Renz (Stellvertretende Vorsitzende)
  • Marc Schmid (Vorsitzender)
  • Klaus Steinwarz
  • Hartmut Wilhelm
  • Ute Willaredt
Aufgaben des Vereinsrats

Der Vereinsrat übernimmt die im Rahmen der Satzung definierten Aufgaben.

Zu seinen satzungsmäßigen Aufgaben gehören unter anderem:

  • die Aufnahme und Beratung von Mitgliederanliegen;
  • die Kontaktpflege zu Mitgliedern, Fanclubs, Fangruppen und Fanorganisationen;
  • die Durchführung von Informations-, Diskussions- und Dialogveranstaltungen für Mitglieder und Fans;
  • die Förderung der Vereins- und Fankultur;
  • sowie die Wahrung der Tradition, Erhalt der Werte des Vereins und die Förderung des Geschichtsverständnisses.

Weitere Aufgaben sind in der Satzung unter §12 aufgeführt.

Aufgaben des Vereinsratsvorsitzenden

Der Vorsitzende vertritt den Vereinsrat und hat zudem besondere Aufgaben.

Dazu gehören unter anderem die Leitung der Mitgliederversammlung und die Erstattung des Berichts an die Mitgliederversammlung über die Aktivitäten des Vereinsrats. Auf Einladung des Aufsichtsrats und des Vorstands kann der Vorsitzende an Sitzungen dieser Gremien teilnehmen. Zudem nimmt der Vorsitzende an dem sogenannten Club-Fan-Dialog-Format “Fanbeirat” teil.

Austausch mit der Verwaltung

Es findet ein regelmäßiger Austausch des SC-Vorstands mit dem Vorsitzenden des Vereinsrats statt.

Der Vorsitzende und seine Stellvertretenden stehen in kontinuierlichem Austausch mit der Fanbetreuung sowie der Mitgliederbetreuung des Sport-Club. Auf diese Weise wird eine enge Abstimmung zu den vielfältigen Anliegen und Perspektiven der SC-Mitglieder sichergestellt.

Veranstaltungen und Aktivitäten des Vereinsrats

Informationen zu Terminen, Veranstaltungen und Aktivitäten des Vereinsrats werden über verschiedene Kommunikationskanäle des SC Freiburg veröffentlicht. Dazu gehören insbesondere Mitgliedermailings, die Website des SC Freiburg sowie weitere offizielle SC‑Kanäle.

Aktuelle Veranstaltungen:

„Der Vereinsrat – Sind wir auf dem richtigen Weg?“

Tag: Dienstag, 10. März 2026 
Uhrzeit: 19:00 Uhr (Einlass: 18:30 Uhr)
Ort: Europa-Park Stadion
Zur Anmeldung

Amtszeit des Vereinsrats

Die Mitglieder des Vereinsrats werden von der Mitgliederversammlung gewählt – auf Basis eines Wahlvorschlags des Aufsichtsrats. Die Amtszeit beträgt drei Jahre.

Neben den vier neuen Mitgliedern des Vereinsrats sieht die im Oktober 2025 verabschiedete Satzung – als Ergebnis des Dialogprozesses – vor, dass die Mitglieder des bisherigen Ehrenrats dem Vereinsrat in einer zweijährigen Übergangsphase (bis 2027) angehören.

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