Informationen zur SC-Mitgliederversammlung 2025
Die diesjährige Mitgliederversammlung des Sport-Club Freiburg e.V. findet am Donnerstag, den 9. Oktober 2025, um 19 Uhr in der Messe Freiburg (Halle 4 / Sick-Arena, Neuer Messplatz 1, 79108 Freiburg) statt. Einlass ist ab 17 Uhr.
Zu Beginn der Mitgliederversammlung (TOP 2 bis 4) stehen in diesem Jahr der zurückliegende Mitgliederdialogprozess mit einer dazugehörigen Aussprache, der daraus resultierende Satzungsänderungsantrag sowie – nach erfolgter Satzungsänderung – die Wahlen zum neuen Vereinsrat auf der Tagesordnung.
Der Aufsichtsrat hat am 23. September aus dem Kreis der Bewerbungen Vorschläge für die vier zu besetzenden Plätze im Vereinsrat gemacht. SC-Mitglieder waren aufgerufen, dem Aufsichtsrat bis zum 31. August dieses Jahres Vorschläge zu machen oder sich selbst mit der entsprechenden Unterstützung zu bewerben.
Bei der Auswahl orientierte sich der Aufsichtsrat als Wahlausschuss an den in der zur Abstimmung stehenden Vereinssatzung beschriebenen Aufgaben sowie an der persönlichen und fachlichen Eignung der Bewerbenden. Mit Blick auf die Gesamtzusammensetzung des zukünftigen Vereinsrats hat der Aufsichtsrat auch entsprechende Vielfaltskriterien bestmöglich berücksichtigt.
Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für den Vereinsrat (2025 bis 2027)
Für die Wahl in den Vereinsrat für die Übergangsperiode 2025 bis 2027 und als Vorsitzenden des neuen Gremiums schlägt der Aufsichtsrat Marc Schmid vor, der für diesen Fall künftig nicht mehr Teil des Aufsichtsrats des Sport-Club sein wird. Er wird, wie die weiteren drei Kandidierenden für den Vereinsrat, direkt durch die Mitgliederversammlung gewählt. Als weitere drei Mitglieder für die Wahl in den Vereinsrat schlägt der Aufsichtsrat der Mitgliederversammlung die Mitglieder Lea Ehinger, Fabian Freiseis und Stefanie Renz vor.
Um allen Mitgliedern bereits vorab einen genaueren Überblick zu geben, werden die Kandidatinnen und Kandidaten auf der SC-Website vorab vorgestellt. Diese Übersicht ist ebenfalls auf der Geschäftsstelle im Europa-Park Stadion (Achim-Stocker-Straße 1, 79108 Freiburg) einzusehen.
ZUR VORSTELLUNG DER ZUR WAHL STEHENDEN KANDIDIERENDEN
Darüber hinaus sieht die zu beschließende Satzungsänderung als Ergebnis des Dialogprozesses für den neuen Vereinsrats vor, dass die Mitglieder des bisherigen Ehrenrats dem neuen Gremium in der zweijährigen Übergangsphase angehören, ohne erneut gewählt werden zu müssen, um das Erfahrungswissen der bisherigen Ehrenratsmitglieder zu nutzen. Diese sind: Günter Drescher, Gabi Furtwängler, Markus Knobloch, Udo Lay, Ilona Nann, Klaus Steinwarz, Hartmut Wilhelm und Ute Willaredt.
Elektronische Stimmabgabe vorgesehen
Die Neufassung der Satzung sieht zudem vor, dass bei Mitgliederversammlungen des Vereins künftig eine elektronische Stimmabgabe zulässig ist. Für die anstehende Mitgliederversammlung ist eine solche elektronische Abstimmung bereits vorgesehen, was zu Beginn der Versammlung mit einer Zustimmung von 25 Prozent der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden muss.
Würdigung der Verdienste für den Verein
Die neugefasste Satzung sieht eine Anpassung der Ehrenordnung (Paragraf 5) vor. Inhaltlich wurde insbesondere der Paragraf 5.4 verändert, nachdem ab sofort Personen, die dem Vorstand des Vereins angehörten und sich in hervorragender Weise um den Verein verdient gemacht haben, nach Beendigung ihrer Tätigkeit auf Vorschlag des Aufsichtsrats von der Mitgliederversammlung zu Ehrenvorsitzenden gewählt werden können. Dieses Vorschlagsrecht hat der Aufsichtsrat im Rahmen der Neufassung genutzt und wird der Mitgliederversammlung am 9. Oktober den langjährigen Vorsitzenden Achim Stocker posthum ob seiner Verdienste für den Verein zur Wahl zum Ehrenvorsitzenden vorschlagen. In diesem Jahr wäre Achim Stocker, der 36 Jahre Vorsitzender des Vereins war, 90 Jahre alt geworden.
Nachstehend findet sich die zur Abstimmung stehende Neufassung der Satzung des Sport-Club Freiburg e.V. zum Download. Diese wurde den Vereinsmitgliedern bereits mit E-Mail vom 31. Juli 2025 zugestellt.
Auf der Mitgliederversammlung wird die Satzungsänderung für alle anwesenden Mitglieder nochmals erläutert. Außerdem wird ausreichend Zeit für Fragen sein, bevor die Mitglieder anschließend über den Antrag auf Satzungsänderung abstimmen werden, der gemeinsam von Vorstand, Aufsichtsrat und Ehrenrat eingebracht wurde.