Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden. Soweit nichts Besonderes bestimmt ist, gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen für Fremdbeilagenaufträge entsprechend. Ein Fremdbeilagenauftrag ist der Vertrag über die Verteilung von Werbematerial oder Warenproben eines Werbungtreibenden.
2. Bei Änderung der Anzeigenpreise oder sonstiger Konditionen treten die neuen Bedingungen auch während der Laufzeit eines Abschlusses für künftig zu veröffentlichende Anzeigen sofort in Kraft.
3. Der Verlag wird Anzeigenaufträge unverzüglich ausführen. Eine Gewähr für die Veröffentlichung in einer bestimmten Ausgabe wird nur übernommen, wenn der Verlag dies schriftlich bestätigt. Wünsche des Kunden nach einer bestimmten Platzierung von Anzeigen oder Beilagen sind für den Verlag nicht verbindlich, es sei denn, die Beachtung wurde vom Verlag schriftlich zugesagt.
4. Aufträge für Anzeigen- und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen von HEIMSPIEL veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig im Verlag eingehen, daß der Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss unterrichtet werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
5. Wird eine Anzeige fehlerhaft oder wird eine andere Anzeige des Auftraggebers als die bestellte abgedruckt, steht ihm ein Anspruch auf Herabsetzung de Anzeigenpreises oder eine Ersatzanzeige zu, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen des Verlages sind ausgeschlossen. Beruht der fehlerhafte Abdruck einer Anzeige auf einem Mangel der Druckunterlagen, der erst beim Druckgang erkennbar ist, stehen dem Auftraggeber keine Gewährleistungsansprüche zu. Bei fehlenden oder fehlerhaft gedruckten Kontrollangaben haftet der Verlag nicht.
6. Ansprüche gemäß Ziffer 6. wegen nicht rechtzeitiger Veröffentlichung einer Anzeige oder Beilage stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn entsprechend Ziffer 5. ein bestimmtes Veröffentlichungsdatum ausdrücklich ich bestätigt worden war.
7. Wird eine Anzeige fehlerhaft oder wird eine andere Anzeige des Auftraggebers als die bestellte abgedruckt, so kann der Auftraggeber deswegen Schadensersatz nur verlangen, wenn er gemäß Ziffer 15. dem Verlag den Probeabzug zurückgesandt hat und die veröffentlichte Anzeige von diesem Probeabzug abweicht. In allen übrigen Fällen sind Schadenersatzansprüche gegen den Verlag ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden ist durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen des Verlages vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden. Die Haftung ist auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens begrenzt.
8. Alle Reklamationen müssen innerhalb von 2 Wochen nach Eingang von Rechnung und Belegexemplar geltend gemacht werden. Dem Auftraggeber stehen die in Ziffer 6. und 8. genannten Ansprüche nur zu, wenn er sie innerhalb der o.g. Frist gegenüber dem Verlag geltend macht (Ausschlussfrist).
9. Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckvorlage gegebenen Möglichkeiten.
10. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag kenntlich gemacht.
11. Bei fernmündlich, per email oder per Fax auftretenden Übermittlungsfehlern übernimmt der Verlag keine Haftung.
12. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung des Verlages auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz.
13. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grund-sätzen des Verlages abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Agenturen, von Vertretern oder anderen Mitarbeitern des Verlages ohne Beanstandungen entgegengenommen worden sind.
14. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die beim Leser den Eindruck eines Bestandteils des Magazins HEIMSPIEL machen oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
15. Der Auftraggeber ist verpflichtet, allen Schaden zu ersetzen, der infolge der Veröffentlichung seiner Anzeige entsteht. Der Auftraggeber hat den Verlag ferner von allen Schadensersatzansprüchen freizustellen, die Dritte wegen des Inhalts oder der Gestaltung der Anzeige geltend machen.
16. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht innerhalb der im Einzelfall gesetzten Frist zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
17. Kosten für von ihm verursachte erhebliche Änderungen ursprünglich verein-bar-ter Ausführungen und für Anfertigung bestellter Druckunterlagen hat der Auftraggeber zu bezahlen.
18. Druckunterlagen werden nur auf besondere Aufforderung des Auftraggebers zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
19. Konkurrenzausschluss für Anzeigen- und Beilagenaufträge kann grundsätzlich nicht gewährt werden.
20. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen selbst oder durch ein Tochterunternehmen online zu veröffentlichen.
21. Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und die durchschnittlich verkaufte Auflage während der Laufzeit eines Abschlusses um mehr als 25 vom Hundert sinkt.
22. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt.
23. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
24. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen laut Preisliste sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Abschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rech-nungsbeträge abhängig zu machen.
25. Der Verlag ist nicht verpflichtet, jedem Anzeigenauftrag Anzeigenausschnitte oder Belegseiten beizufügen. Statt dessen kann an die Stelle eines Anzei-genausschnittes oder Belegseiten auf Wunsch auf Wunsch eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige treten.
26. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.
Stand 28.1.1998.








