Hier finden Sie den Mitgliedsantrag SC Freiburg als PDF zum Download. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular per Post an die Adresse:
Sport-Club Freiburg e.V.
Mitgliederbetreuung
Schwarzwaldstraße 193
79117 Freiburg
als Mail an mitgliederbetreuung@scfreiburg.com
als Fax an 0761 385511-55.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer der Aufnahmeanträge vier bis sechs Wochen in Anspruch nehmen kann.
Auch Minderjährige können Mitglied des SC Freiburg werden. Für Kinder bis 13 Jahre gibt es den Füchsleclub (Mitgliedsantrag zum Download) und für Jugendliche von 13 bis 18 Jahren den SC-Jugendclub (Mitgliedsantrag zum Download).
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular für den Füchsleclub per Post an die Adresse:
Sport-Club Freiburg e.V.
Füchsleclub
Schwarzwaldstraße 193
79117 Freiburg
als Mail an fuechsleclub@scfreiburg.com
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer der Aufnahmeanträge vier bis sechs Wochen in Anspruch nehmen kann.
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular für den Jugendclub per Post an die Adresse:
Sport-Club Freiburg e.V.
Jugendclub
Schwarzwaldstraße 193
79117 Freiburg
als Mail an jugendclub@scfreiburg.com
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer der Aufnahmeanträge vier bis sechs Wochen in Anspruch nehmen kann.
Hinweise zur Mitgliedschaft:
1. Die Satzung des Vereins liegt auf der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus und kann online auf der Homepage www.scfreiburg.com eingesehen werden.
2. Das Vereinsjahr läuft vom 01.07. bis zum 30.06. eines jeden Jahres.
3. Wird kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist der Vereinsbeitrag jeweils zu Saisonbeginn auf unser Konto bei der Sparkasse Freiburg, IBAN DE20 6805 0101 0002 0045 78, BIC FRSPDE66XXX zu überweisen.
4. Änderungen der Anschrift sowie der Bankverbindung sind der Mitgliederverwaltung schriftlich mitzuteilen.
5. Der Jahresbeitrag beträgt derzeit 40 Euro, für Jugendliche 20 Euro. Jugendlicher ist, wer bis zum 30. Juni eines Jahres das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Den zusätzlichen Abteilungsbeitrag für Mitglieder der Tennis-Abteilung entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung der Tennisabteilung.
6. Der Austritt ist jeweils zum 30. Juni eines Jahres möglich. Die Austrittserklärung muss schriftlich unter gleichzeitiger Rückgabe des Mitgliedsausweises binnen einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres (30. Juni eines jeden Jahres) erklärt werden. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
7. Der SC Freiburg e.V. ist berechtigt, die vom Mitglied erhaltenen Daten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Der SC Freiburg verpflichtet sich, die jeweils gültigen Bestimmungen über Datenschutz zu beachten.