Keine Einschränkungen für den Spielbetrieb

Verein
09.02.2022

Kläger, Stadt Freiburg, der Sport-Club und das Regierungspräsidium einigen sich auf Vergleich. Keine Einschränkungen mehr für den Spielbetrieb im Europa-Park Stadion.

SC-Vorstand Oliver Leki zur Einigung im Stadionverfahren: „Ich freue mich über den gefundenen Vergleich, mit dem wir wichtige Planungssicherheit erreichen. Uns sind gutnachbarschaftliche Beziehungen in den gesamten Stadtteil sehr wichtig. Unser Dank geht an die vermittelnde Initiative des Oberbürgermeisters und an alle Beteiligten, die an diesem Ergebnis mitgewirkt haben.“

 

Gemeinsame Pressemitteilung der Verfahrensbeteiligten

Der Rechtsstreit zwischen den sechs Klägerinnen und Klägern aus dem Stadtteil Mooswald und der Stadion Freiburg Objektträger GmbH & Co.KG – also der gemeinsamen Gesellschaft der Stadt Freiburg und dem Sport-Club – ist beigelegt. Damit endet auch ein jahrelanger politischer Konflikt, der seinen Ausgangspunkt beim Bürgerentscheid im Jahr 2015 nahm, einvernehmlich, nachdem Oberbürgermeister Martin Horn vor kurzem auf die Klägerinnen und Kläger zugegangen war und Gespräche für eine außergerichtliche Einigung angeboten hatte.

In der Folge haben in den vergangenen Wochen intensive und vertrauensvolle Gespräche stattgefunden, in denen die Parteien aufeinander zugegangen sind, Verständnis für die gegenseitigen Interessenlagen gewachsen ist und einvernehmliche Lösungen für konkrete Fragen erzielen konnten. Die Verhandlungen zur gütlichen Beilegung des Rechtsstreits haben v.a. für die Stadt der Leiter des Rechtsamts, Dr. Matthias Müller, und auf Seiten der Kläger Rechtsanwalt Prof. Dr. Werner Finger und Rechtsanwältin Hannah Biermaier von der Kanzlei Deubner & Kirchberg, Karlsruhe geführt. Eine wichtige Rolle bei den Verhandlungen kam auch dem Verwaltungsgericht Freiburg zu, das die Verhandlungen von Beginn an aktiv unterstützt und die finale Vereinbarung als Vorschlag des Gerichts eingebracht hat.

Hintergrund der Einigung ist ein schon seit Jahren andauernder Rechtsstreit. „Wir haben einvernehmlich einen gemeinsamen und guten Weg in die Zukunft gefunden. Mit dem fairen Vergleich können beide Seiten gut leben. Dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten bedanken, insbesondere bei den Klägerinnen und Klägern. Es freut mich, dass auf diese Weise nun ein lange währender Konflikt beigelegt wird.“, kommentiert OB Horn die Einigung.

Sechs Anwohnerinnen und Anwohner aus dem Stadtteil Mooswald hatten im November 2018 beim Verwaltungsgericht Freiburg Klage gegen die vom Regierungspräsidium Freiburg (RP) erteilte Baugenehmigung für das SC-Stadion sowie beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einen Normenkontrollantrag gegen den der Baugenehmigung zu Grunde liegenden Bebauungsplan der Stadt Freiburg eingereicht und entsprechende Anträge gestellt. Sie sahen sich durch das neue SC-Stadion, insbesondere aufgrund des zu erwartenden Sportlärms, in ihren Nachbarschaftsrechten verletzt. Der Verwaltungsgerichtshof gab den Anwohnerinnen und Anwohnern in dem vor der Fertigstellung des Stadions durchgeführten Eilverfahren gegen die Baugenehmigung in Bezug auf den genehmigten Nutzungsumfang zum Teil Recht.

Nach nunmehr erfolgter Fertigstellung des Stadions und der Aufnahme des Spielbetriebs einigten sich die Beteiligten auf einen Vergleich. Die Stadt möchte mit dem folgenden Entgegenkommen ein wichtiges Zeichen setzen und signalisieren, dass sie die besonderen Belastungen für den Stadtteil Mooswald durch das neue SC-Stadion und durch andere Bauvorhaben anerkennt:

Die Stadt verpflichtet sich, die ca. 10 ha große Waldfläche zwischen Paduaallee/Granadaallee und Im Rehwinkel, Obere Lachen und Bahnlinie in den nächsten 30 Jahren nicht zu bebauen und sich stattdessen bei der höheren Naturschutzbehörde im RP dafür einzusetzen, dieses Waldstück in das bereits bestehende Vogelschutzgebiet aufzunehmen. Letzteres hängt allerdings von naturschutzrechtlichen Voraussetzungen ab.

Weiterhin stellt die Stadt Freiburg für Sanierung und Modernisierung von Spielplätzen und Begegnungsstätten im Stadtteil Mooswald ein Budget von 100.000 Euro zur Verfügung. Die Auswahl dieser Projekte wird im Einvernehmen zwischen Stadtverwaltung und Bürgerverein Mooswald getroffen.

Zusätzlich wurden auch für einen Zeitraum von zehn Jahren weitere Nutzungseinschränkungen zugesichert. Insbesondere darf keine Umwandlung in eine Multifunktionshalle erfolgen – und weiterhin dürfen auf den
Parkplätzen und Freiflächen im Stadionumfeld keine Großkonzerte oder Open-Air-Kinoveranstaltungen mit mehr als 5.000 Zuschauerinnen und Zuschauern veranstaltet werden.

In den Verhandlungen wurde auch die Verkehrsorganisation im Spielbetrieb erörtert mit dem Ziel, den verkehrlichen Ablauf an Spieltagen für die Anwohnerinnen und Anwohner des Mooswaldes verträglich zu halten. So wurden bereits ein mit Anliegervertreterinnen und Anliegervertretern abgestimmtes Verkehrskonzept an Spieltagen und ein vom Bürgerverein gefordertes permanentes Halteverbot entlang der Elsässer Straße umgesetzt. Ebenso bemüht sich die Stadt zu gewährleisten, dass auf den Parkplätzen im Umfeld des Stadions keine Lkw abgestellt werden oder auf ihre Entladung im Bereich der "Rollenden Landstraße" warten.

Im Sinne einer guten Nachbarschaft werden im Gegenzug alle Rechtstreitigkeiten beigelegt. Weiterhin vereinbaren die Beteiligten, ggf. aufkommende Probleme miteinander zu erörtern und sich gemeinschaftlich um konstruktive Lösungen zu bemühen.

Der Vergleich muss noch vom Gemeinderat genehmigt werden. Aufgrund politischer Vorabstimmungen wird hier jedoch eine breite Zustimmung erwartet.

„Ich freue mich sehr, dass wir uns auf einen fairen Vergleich einigen konnten. Hier gibt es weder Gewinner noch Verlierer – beide Seiten sind aufeinander zugegangen. Wir wissen um die besondere Situation der Anwohnerinnen und Anwohner des Mooswaldes und haben dafür vertretbare Lösungen gefunden“, so Oberbürgermeister Martin Horn.

Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer zeigt sich zufrieden damit, dass ein jahrelanger Rechtsstreit nun auf diesem Weg einvernehmlich beigelegt werden konnte: „Durch den Vergleich erlangt unsere Baugenehmigung Bestandskraft und bildet nun einen rechtssicheren und verlässlichen Rahmen für den künftigen Spielbetrieb im neuen Stadion. Der Vergleich und die Baugenehmigung sind eine gute und nachhaltige Grundlage dafür, dass Anwohnerinnen und Anwohner und der SC Freiburg zu einem konfliktfreien Miteinander finden.“

Oliver Leki, Vorstand des SC Freiburg, sagt: „Ich freue mich über den gefundenen Vergleich, mit dem wir wichtige Planungssicherheit erreichen. Uns sind gutnachbarschaftliche Beziehungen in den gesamten Stadtteil sehr wichtig. Unser Dank geht an die vermittelnde Initiative des Oberbürgermeisters und an alle Beteiligten, die an diesem Ergebnis mitgewirkt haben.“

Die Vertreter der Kläger zeigen sich mit der nun gefundenen Einigung zufrieden: „Wenngleich sich im gerichtlichen Verfahren bestätigt hat, dass die Bedenken der Anwohner im Hinblick auf das Stadionprojekt nicht grundlos waren, sind wir doch der Überzeugung, dass die nun gefundene Einigung nicht nur für unsere Mandanten, sondern den gesamten Stadtteil einen Mehrwert bietet.“

 

Foto: Patrick Seeger

 
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