AGBs Füchsle-Camps
I. Geltungsbereich
(1) Der SC Freiburg e.V. (nachfolgend: "SCF") veranstaltet Fußball-Camps. Die Bezeichnung dieser Veranstaltung lautet "Füchsle-Camps". (2) Für die Rechtsverhältnisse zwischen dem SCF, vertreten durch den Vorstand, und den Kindern und Jugendlichen, vertreten durch ihre Erziehungsberechtigten, im Hinblick auf die SCF-Fußball-Camps finden diese "AGB SCF Füchsle-Camps" Anwendung.
II. Betätigungsfeld
(1) Die „Füchsle-Camps" finden mehrtägig statt und schließen unter anderem eine Verpflegung für die Teilnehmer mit ein.
III. Teilnehmer
(1) Soweit nicht anders vereinbart, können an den „Füchsle-Camps" Kinder der Jahrgänge 2000 - 2005 teilnehmen.
IV. Vertragsschluss
(1) In den Katalogen, Prospekten, Anmeldeformularen und auf den Webseiten des SCF ist noch kein rechtsverbindliches Angebot für einen Vertragsabschluss enthalten. (2) Ein Angebot auf Abschluss eines Teilnahmevertrages geht von den Teilnehmern aus, vertreten durch den oder die jeweiligen Erziehungsberechtigten. Hierbei sind die erforderlichen Angaben im Anmeldeformular zu tätigen. Das Angebot ist an den SCF per Post an die Adresse: Freiburger Fußballschule, Waldseestraße 75, 79117 Freiburg zu übermitteln oder auf dem Faxweg über die Faxnummer: +49 761 38551-150. Außerdem kann die Anmeldung direkt auf der Webseite www.scfreiburg.com unter „Fußballschule" durchgeführt werden. (3) Der SCF kann ein abgegebenes Angebot für die Teilnahme an einer Veranstaltung dadurch annehmen, dass er dem Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail, per Telefax oder auf dem Postweg zusendet. Der SCF ist darum bemüht, eine Entscheidung so schnell wie möglich herbeizuführen.
V. Bezahlung der Teilnehmergebühr
(1) Die Bezahlung erfolgt mittels Einzugsermächtigung, von der der SCF erst nach Versand der Teilnahmebestätigung Gebrauch macht.
(2) Bei einem Lastschrift-Rückgang wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erhoben.
VI. Leistungen
In der Teilnehmergebühr inbegriffen ist eine Einladung zu einem Heimspiel des SC Freiburg. Dies beinhaltet, dass der SC Freiburg die Teilnehmer zu einem Heimspiel einlädt. Welches Heimspiel dies ist, obliegt der Entscheidung des SC Freiburg. Die Teilnehmer werden hierüber vom SC Freiburg per E-Mail informiert und eingeladen. Sollte der Teilnehmer dieser Einladung nicht folgen können, besteht kein Anspruch auf eine erneute Einladung.
VII. Rücktritt, Krankheits- und Verletzungsfall
(1) Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Schriftform. (2) Bei Rücktritt bis zwei Wochen vor Beginn der gebuchten Veranstaltung sind 10%, bei Rücktritt innerhalb der letzten zwei Wochen 50% des Teilnahmebeitrages zu zahlen. (3) Mit dem Rücktritt verliert der Teilnehmer das Recht, an der gebuchten Veranstaltung teilzunehmen. (4) Im Krankheits- oder Verletzungsfall erfolgt bei Nachweis durch ärztliches Attest eine Rückerstattung von 90% des Teilnahmebeitrages. Eine derartige Rückerstattung ist ausgeschlossen, wenn der Abbruch der Veranstaltung erst ab dem zweiten Veranstaltungstag bei einem 3-Tages-Camp oder ab dem dritten Veranstaltungstag bei einem 4-Tages-Camp erfolgt.
VIII. Annullierung der Veranstaltung
(1) Im Falle höherer Gewalt hat der SCF das Recht, die Abhaltung eines „Füchsle-Camps" abzusagen. In diesem Fall vergütet er binnen 14 Tagen den Teilnahmebeitrag zurück, wobei er jedoch zur Aufrechnung mit einem etwaigen Entschädigungsanspruch im Sinne von Absatz (2) berechtigt bleibt. (2) Im Falle der Annullierung einer Veranstaltung wegen höherer Gewalt und einer geschuldeten Rückvergütung des Teilnahmebeitrags bleibt dem SCF jedoch ein Entschädigungsanspruch vorbehalten für die bereits erbrachten oder zur Annullierung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen.
IX. Kranken-, Haftpflichtversicherung
Jeder Teilnehmer muss über seine(n) Erziehungsberechtigte(n) kranken- und haftpflichtversichert sein. Die Teilnehmer sind weder während der Veranstaltung noch auf dem Hin-/Rückweg durch den SCF kranken- oder haftpflichtversichert.
X. Haftung
(1) Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bzw. des/der für ihn handelnden Erziehungsberechtigten, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingend gehaftet wird, z. B. im Falle des Vorsatzes, bei grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. (2) Ein Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
XI. Ausschluss
Der SCF behält sich das Recht vor, den Teilnehmer aus wichtigem Grund, der in der Person oder im Verhalten des Teilnehmers liegt (insb. bei Randale, Gewalttätigkeiten, Vandalismus, Rassismus, Drogen- und Alkoholgenuss, bei strafbarem Verhalten sowie bei sonstigen groben Verstößen gegen Veranstaltungsregeln), von der Veranstaltung auszuschließen. Eine ganze oder teilweise Rückvergütung des Teilnahmebeitrags ist in diesem Fall verwirkt.
XII. Datenschutz
(1) Sämtliche von den Erziehungsberechtigten übermittelten personenbezogenen Daten werden vom SCF unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Der SCF ist berechtigt, die Daten an von ihm mit der Durchführung des Vertrags beauftragte Dritte, insbesondere auch an verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG, zu übermitteln. (2) Die Übermittlung oder Nutzung von personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck an bzw. auch durch verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG ist ferner zulässig, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen derselben erforderlich ist (z.B. Auslieferung bestellter Ware an die jeweils neueste Kundenadresse) und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung hat. Die Erziehungsberechtigten können einer Übermittlung und Nutzung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck über die in Abs. (6) genannten Kommunikationsdaten jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen. (3) Die personenbezogenen Kerndaten: Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbeziehung, Name, Titel, akademische Grade, Anschrift und Geburtsjahr dürfen vom SCF und von den mit diesem verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG auch zu Marktforschungs- und schriftlichen Beratungs- und Informationszwecken (Werbung) auf dem Postweg (ohne elektronische Post) über deren Produkte und Dienstleistungen im erforderlichen Umfang gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Die Erziehungsberechtigten können einer Übermittlung und Nutzung der personenbezogenen Daten zu diesen Zwecken über die in Abs. (6) genannten Kommunikationsdaten jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen. (4) Ebenso dürfen die bei der Anmeldung angegebenen Telefon-, Mobilfunk- und Telefaxnummern sowie die E-Mail-Adresse vom SCF und den mit ihm verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu Beratungs- und Informationszwecken über deren Produkte und Dienstleistungen (Werbung & Marktforschung) mittels telefonischer und elektronischer Kommunikationskanäle (inkl. SMS-/E-Mail-Services) gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Die Erziehungsberechtigten können dies jederzeit über die in Absatz (6) genannten Kommunikationsdaten ohne Angabe von Gründen verweigern. (5) Sofern die Erziehungsberechtigten ausdrücklich ihr Einverständnis erklären, dürfen personenbezogene Kerndaten im Sinne von Absatz (3) an die (gegenwärtig und künftig in den SCF-Vereinsnachrichten und auf der Website "www.scfreiburg.com " veröffentlichten oder über die in Absatz (6) genannte Kontaktadresse in Erfahrung zu bringenden) Hauptsponsoren, Ausrüster, Premium-Sponsoren, Classic-Sponsorenund Basic-Sponsoren des SCF überlassen und durch diese zu Marktforschungs- und schriftlichen Beratungs- und Informationszwecken (Werbung) über deren Produkte und Dienstleistungen gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Ein Widerruf ist durch die Erziehungsberechtigten jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich über die in Absatz (6) genannten Kommunikationsdaten. (6) Die Kommunikationsdaten des SCF lauten: SC Freiburg, Freiburger Fußballschule, Waldseestraße 75, 79117 Freiburg, Faxnummer: +49 761 38551-150.
XIII. Recht am eigenen Bild/der eigenen Stimme
Jeder Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten willigen unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien (unter anderem Zeitungen, Radio, Fernsehen, SCtv, Internet, Heimspiel, Flyer, Plakate) ein in die unentgeltliche Verwendung des Bildes der Teilnehmer und der Stimmen durch den SCF für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom SCF oder dessen Beauftragten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden. Die Einwilligung erstreckt sich auf die Vervielfältigung und Benutzung des Bildes/der Stimme in üblicher und angemessener Weise.
XIV. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt.










